Aufnahmegesuch als Mitglied PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 20:06 Uhr

Auszug aus den Statuten

 

Mitglieder

  

4. ART.

 

Mitglieder des VSBJ können natürliche und juristische Personen werden welche Ziel und Zweck des Verbandes anerkennen und zu fördern bereit sind. Der Verband besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern.

 

Das Gesuch muss schriftlich durch Einreichung des Beitrittsformulars beim Vorstand erfolgen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Generell besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Gesuche können ohne Angabe von Gründen

abgelehnt werden.

 

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift der Eltern. Passivmitglieder besitzen weder Stimm- noch Wahlrecht.

 

 

Jahresbeitrag

  

18. ART.

 

Der Jahresbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung festgelegt und ist spätestens bis 30 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.

 

 

Aktueller Jahresbeitrag

Aktivmitglied CHF 100.- / Passivmitglied CHF 25.-

 

download Aufnahmegesuch

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 08:58 Uhr
 
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