| Aufnahmegesuch als Mitglied |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 20:06 Uhr |
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Auszug aus den Statuten
Mitglieder
4. ART.
Mitglieder des VSBJ können natürliche und juristische Personen werden welche Ziel und Zweck des Verbandes anerkennen und zu fördern bereit sind. Der Verband besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern.
Das Gesuch muss schriftlich durch Einreichung des Beitrittsformulars beim Vorstand erfolgen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Generell besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Gesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift der Eltern. Passivmitglieder besitzen weder Stimm- noch Wahlrecht.
Jahresbeitrag
18. ART.
Der Jahresbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung festgelegt und ist spätestens bis 30 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Aktueller Jahresbeitrag Aktivmitglied CHF 100.- / Passivmitglied CHF 25.-
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 08:58 Uhr |